Wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung einen Gesundheitsschaden erlitten haben, der auf Dauer einen behindertengerechten Wohnraum erfordert, leistet die gesetzliche Unfallversicherung Wohnungshilfe.
Wohnungshilfe wird für einen behindertengerechten Umbau des vorhandenen Wohnraums oder den Umzug in einen behindertengerechten Wohnraum gewährt.
Unfallversicherungsträger sind:
Bei Arbeitsunfällen oder einer anerkannten Berufskrankheit leistet die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse statt der Krankenversicherung Wohnungshilfe.
Kosten für Wunschbaumaßnahmen, die über den behindertengerechten Umbau hinausgehen, müssen Sie tragen.
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Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
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