Mit der Maßnahme „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten“ wurde ein Instrument zur Sicherung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 geschaffen. Unterstützt werden insbesondere freiwillige Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Fördermaßnahme gliedert sich in zwei Teilbereiche. Gefördert werden sowohl „Pläne für Lebensräume und Arten“ als auch konkrete „Vorhaben für Lebensräume und Arten“. Im Bereich „Pläne für Lebensräume und Arten“ wird die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert unterstützt. Hierzu zählen insbesondere folgende Vorhaben:
Der Bereich „Vorhaben für Lebensräume und Arten“ bietet Fördermöglichkeiten für Projekte zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Gegenstand der Förderung sind u. a. Projekte für
Antragsberechtigte
Abhängig vom konkreten Vorhaben:
Die Projekte müssen einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Zudem muss der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf der Sicherung der Natura 2000-Flächen, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete liegen.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |