Sie möchten auländische Gäste einladen? Für die Erteilung eines Visums müssen Sie bei Staaten, die der Visumspflicht unterliegen, eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für die Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Verfahrensablauf:
Sie müssen die Verpflichtungserklärung persönlich bei der Ausländerbehörde abgeben.
Das entsprechende Beantragungsformular erhalten Sie hier. Die zuständige Stelle prüft dann im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Erforderlichen Unterlagen:
Die Verwaltungsgebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 25,- €. Terminvereinbarungen nehmen Sie bitte vorzugsweise per eMail vor.
Rechtsgrundlage:
§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)
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