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Reform der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Beseitigung des Zustandes bis Ende 2019 eingeräumt.

Nachdem auf Bundesebene fristgerecht das Grundsteuer-Reformgesetz beschlossen wurde, hat das Land Niedersachsen am 7. Juli 2021 das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) verabschiedet.

In Niedersachsen ist jede Eigentümerin/jeder Eigentümer verpflichtet, eine Erklärung mit den richtigen Angaben elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Zwischenzeitlich wurden entsprechende Informationsschreiben an die Eigentümer versendet.

Seit dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober sind diese Erklärungen zu übermitteln. In bestimmten Ausnahmefällen ist es möglich, die Erklärung in Papierform einzureichen. Weitere Informationen und entsprechende Vordrucke können beim Finanzamt Hildesheim-Alfeld (Telefon 05121/302-126) angefordert werden.

Die Festsetzung der Grundsteuer wird in 2024 erfolgen, so dass ab dem 01.01.2025 die Zahlung der Grundsteuer auf Basis der neuen Regelungen erfolgt.

Wie sich dieses im Einzelnen auf die Grundsteuer im Gebiet der Gemeinde Algermissen auswirkt, kann daher gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden.

Weitere Informationen zur Reform der Grundsteuer in Niedersachsen stehen hier zur Verfügung

Zur Vereinfachung der Steuererklärung hat das Landesamt für Steuern Niedersachsen einen Grundsteuer-Viewer zur Verfügung gestellt. Hiermit können relevante Daten zum jeweiligen Grundstück abgerufen werden. Zum Grundsteuer Viewer gelangen sie hier.

Öffnungszeiten Rathaus


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Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
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