Die Gemeinde Algermissen hat für die Geschäftsjahre 2024-2028 Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen beim Amtsgericht Hildesheim und Landgericht Hildesheim aufzustellen.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Schöffen- oder Jugendschöffenamt interessieren, können sich bis zum 31. März 2023 bei der Gemeinde Algermissen, Marktstraße 7, 31191 Algermissen bewerben.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Algermissen wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Schöffen müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren können, wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt, z. B. wenn ein Verteidiger eine so genannte Konfliktverteidigung praktiziert, der Angeklagte auf Grund seines Aussehens oder Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat dem Schöffen zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung in den Medien bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Wenn Sie an einer erneuten Übernahme des Amtes interessiert sind, müssen Sie sich erneut bewerben!
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Bewerberinnen und Bewerber, die bereits zwei Amtszeiten hintereinander als Schöffe tätig waren, nicht mehr verpflichtet sind, eine Amtszeit aussetzen zu müssen, wenn sie sich erneut für dieses Ehrenamt bewerben wollen.
Weitere Informationen über die Bedeutung der Schöffen und Jugendschöffen in der Strafrechtspflege - Rechte, Pflichten, Einfluss - finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung für Schöffinnen und Schöffen unter www.schoeffen.de .
Für weitere Auskünfte steht Ihnen im Rathaus Herr Peisker, Zimmer 11, zur Verfügung. Telefonisch ist Herr Peisker unter 05126/9100-30 erreichbar. Anfragen per Mail richten Sie bitte an markus.peisker@algermissen.de.
Sie können sich die Bewerbungsformulare für das
downloaden. Füllen Sie das jeweilige bitte aus und schicken es unterschrieben an die Gemeinde Algermissen bzw. geben es im Rathaus ab.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |