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Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Ummeln stellt gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG den Sitzverlust des Ortsratsmitglieds Norman Beinroth fest.
Begründung:
Herr Beinroth ist aus der Ortschaft Ummeln verzogen. Seine Mitgliedschaft im Ortsrat Ummeln endet dadurch.
Nach § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG hat der Ortsrat dies in seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen.
Herr Beinroth ist auf dem Wahlvorschlag der CDU in den Ortsrat Ummeln gewählt worden. Die einzige Ersatzperson der CDU, Frau Rose Schaper, ist über den Übergang des Sitzes auf sie informiert worden. Sie hat hierzu keine Erklärung abgegeben. Der Sitz gilt daher als angenommen.
Herr Beinroth war auch stellv. Ortsbürgermeister der Ortschaft Ummeln. Der Ortsrat sollte in seiner nächsten Sitzung auch eine Nachfolgerin / einen Nachfolger für diese Position bestimmen.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |