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Beschluss:
Der außerplanmäßigen Auszahlung für die Inanspruchnahme der Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) in Höhe von 53.971,00 € im Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.
Begründung:
Im Haushaltsjahr 2019 wurde eine Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) in Höhe von 75.971,00 € gebildet, um die zeitliche Verschiebung der Festsetzungsgrundlagen der Kreisumlage periodengerecht darzustellen. Die Bildung dieser Rückstellung ist für die Gemeinde Algermissen verpflichtend. Als Berechnungsgrundlage für die Rückstellung dienen die Festsetzungsbescheide zur Kreisumlage des Landkreises Hildesheim für die Jahre 2018-2020.
Die Rückstellung wird in 2020 in Anspruch genommen und somit zahlungswirksam.
Im Rahmen der Planung der Auszahlung der Rückstellung in 2020 wurden geringere Berechnungsgrundlagen zu Grunde gelegt. Wesentlicher Unterschied sind höhere Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben von rund 350.000 €. Hierdurch ist in 2019 eine höhere Rückstellung zu bilden, wodurch eine höhere Auszahlung in 2020 resultiert.
Die Mehreinnahmen der Schlüsselzuweisungen dienen zur Deckung der Mehrauszahlung.
Die Pflicht zur Zahlung der Kreisumlage an den Landkreis Hildesheim ergibt sich aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich.
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