|
|
Informationsvorlage:
Von der außerplanmäßigen Aufwendung wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2018 ist über folgende außerplanmäßige Aufwendung zu berichten:
Ergebnishaushalt:
6110000.4372101 | Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen Zuführung zur Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleichens (Kreisumlage) | 303.873,00 € | APL |
Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2017 und dem dazugehörigen Prüfungsbericht hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim darauf hingewiesen, dass für eine periodengerechte Zuordnung Beträge für die Kreisumlage zurückzustellen sind.
Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine Rückstellung in Höhe von 303.873,00 € zu bilden. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 der außerplanmäßigen Aufwendung zugestimmt (Vorlage 87/2019). |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |