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Informationsvorlage:
Von den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2018 sind über folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten:
Ergebnis- und Finanzhaushalt:
3650009.4222010 | Kommunaler Hort Lühnde, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände | 800,00 € | ÜPL |
Erwerb von Ausstattungsgegenständen für die Errichtung einer neuen Hortgruppe. Die Kosten waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht absehbar. |
Ergebnishaushalt:
DK 4020 | Teilhaushalt 20 (Fachbereich Finanzen), Aufwendungen | 56.181,35 € | ÜPL |
Aus der Abrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuerumlage durch das Landesamt für Statistik für das Jahr 2018 hat die Gemeinde Algermissen für die Gewerbesteuerumlage einen Betrag in Höhe von 35.774,00 € nachzuzahlen. Aufgrund des Gemeindefinanzreformgesetzes ist die Gemeinde Algermissen verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Zudem waren Erstattungszinsen an Gewerbetreibende in Höhe von 20.153,50 € zu zahlen. Ferner waren für die Gewinnausschüttung der Energieversorgung Hildesheimer Land AöR die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 2.888,06 € abzuführen. In dem Deckungskreis waren Mittel in Höhe von 2.634,21 € vorhanden, so dass der Differenzbetrag in Höhe von 56.181,35 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden musste. |
Finanzhaushalt:
1110901.7821000 | Allgemeines Grundvermögen, Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden | 233,00 € | APL |
Die Plätze hinter dem Rathaus wurden in 2017 umgestaltet. Eine Fläche, die sich im Eigentum der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine befindet, wurde in die Maßnahme mit einbezogen. In 2018 wurden die Flächen an die Gemeinde Algermissen veräußert. Die Kosten für die Grundbucheintragung waren durch die Gemeinde Algermissen zu begleichen. Die Mittel waren außerplanmäßig bereit zu stellen. | |||
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3650001.7871000 | Komm. Kita Die kleinen Strolche, Anlagen im Bau (Erweiterung Kita) | 9.638,80 € | APL |
Im Rahmen der geplanten Erweiterung der Einrichtung wurde die Baugenehmigung erteilt. Ferner wurden Planungsleistungen erbracht. Die Leistungen wurden in Rechnung gestellt und waren zu begleichen. | |||
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DK 7020 | Teilhaushalt 20 (Fachbereich Finanzen), Auszahlungen | 80.182,09 € | ÜPL |
Aus der Abrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuerumlage durch das Landesamt für Statistik für das Jahr 2018 hat die Gemeinde Algermissen für die Gewerbesteuerumlage einen Betrag in Höhe von 35.774,00 € nachzuzahlen. Aus der Abrechnung für das Jahr 2017 resultierte eine Nachzahlung in Höhe von 41.903,00 €, die ebenfalls in 2018 erfolgte. Aufgrund des Gemeindefinanzreformgesetzes ist die Gemeinde Algermissen verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Zudem waren Erstattungszinsen an Gewerbetreibende in Höhe von 20.153,50 € zu zahlen. In dem Deckungskreis waren Mittel in Höhe von 17.648,41 € vorhanden, so dass der Differenzbetrag in Höhe von 80.182,09 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden musste. |
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |