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Vorlage - 081/2018  

Betreff: Abwasser Solidar
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss
29.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss
Rat der Gemeinde Algermissen
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vertrag Abwasser Solidar Stand 05102018

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Algermissen stimmt der Bildung einer Solidargemeinschaft Abwasser, an der sie sich beteiligt, im Wasserverband Peine zu.

 

Sollten sich die an der Solidargemeinschaft interessierten Gemeinden nicht komplett für die zu schließende Vereinbarung entscheiden, stimmt der Rat der Gemeinde Algermissen der Bildung der Solidargemeinschaft zu, soweit sichergestellt ist, dass die für 2023 vorgesehenen Entgelte (maximaler Arbeitspreis von 4,00 €/m³ und maximales Grundentgelt von 120,00 €/Jahr) nicht übersteigen.

 

Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung, insbesondere dem Abschluss entsprechender Verträge mit dem Wasserverband Peine, beauftragt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Begründung:

 

 

Der Vertrag zum Beitritt in die Abwassersolidargemeinschaft beinhaltet folgende Eckpunkte:

 

  1. Mit diesem Vertrag werden Regelungen getroffen, die die öffentlichen Einrichtungen mehrerer Gemeindegebiete zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung (Solidargemeinschaft Abwasser) zusammenführen.
     
  2. Der WV Peine betreibt ab dem 01.01.2019 die Abwasserentsorgung in den Gemeindegebieten der Solidargemeinschaft als einheitliche öffentliche Einrichtung (Solidargemeinschaft Abwasser).
     
  3. Die Aufnahme neuer Mitglieder in die Solidargemeinschaft erfolgt durch einvernehmlichen Beschluss der beteiligten Gemeinden, vertreten durch die Bürgermeister.
     
  4. Die Vermögensverhältnisse der einzelnen Mitglieder werden in einer internen Rechnung des Wasserverbands Peine fortgeführt, so dass eine Nachverfolgung der Vermögensentwicklung pro Solidarmitglied gegeben ist.
     
  5. Frühestens mit Wirkung ab dem 01.01.2029 kann die Gemeinde die Bildung einer auf das Gemeindegebiet begrenzten eigenständigen öffentlichen Einrichtung verlangen. Voraussetzung ist die Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung, die fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Bildung einer separaten öffentlichen Einrichtung beim WV Peine eingehen muss. Die Umstellung erfolgt zum 01.01. eines Jahres.
     
  6. Die Abwasserentsorgungsentgelte werden von der Verbandsversammlung beschlossen. Über die voraussichtliche Preisentwicklung wird der Vorstand für die Jahre 2019 bis 2023 einen entsprechenden Beschluss fassen. Der WV Peine sichert den Vertragspartnern der Solidargemeinschaft zu, dass im Jahr 2023 der Arbeitspreis 4,00 €/m³ und das Grundentgelt 120,00 €/Jahr nicht übersteigen wird.
     
  7. Vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022 können unterschiedliche Preise in den Mitgliedsgemeinden der Solidargemeinschaft erhoben werden.
     
  8. Ab dem 01.01.2023 gelten für die Kunden in den beteiligten Gemeinden der Solidargemeinschaft die vom WV Peine im Rahmen der Kostenrechnung ermittelten einheitlichen Preise. Die Preisfestsetzung erfolgt gemäß der Verbandssatzung durch die Verbandsversammlung.

 

Die Vorausschau auf die Preisentwicklung der nächsten Jahre und eine Risikobewertung der Rahmenbedingungen der Abwasserentsorgung in Deutschlag führt aus Sicht der Gemeindeverwaltung zu o.a. Beschlussvorschlag. Zu den Inhalten hat Verbandsgeschäftsführer Olaf Schröder in der Ratsinformationsveranstaltung am 06. September 2018 ausführlich Stellung genommen.

 

Hierzu noch einmal im Einzelnen kurz zusammengefasst:

 

 

Risikoentwicklung

 

Aus der politischen Diskussion in Deutschland zeichnen sich schon jetzt deutliche Risikoentwicklungen ab. Themen wie die Elimination von Arzneimittelrückständen, Mikroplastik oder multiresistenten Keimen aus dem Abwasser  oder die Klärschlammverwertung (Stichworte Monoverbrennung, Phosphorrückgewinnung) werden in den nächsten Jahren für erhebliche Herausforderungen mit deutlichem finanziellen Aufwand sorgen. Auch von der betrieblichen Seite sind mit der Dezentralität und Kleinteiligkeit der Anlagenstruktur vor dem Hintergrund steigender Anforderungen mit deutlichen Preissteigerungen zu rechnen.

 

 

Preisentwicklung

 

Nachstehend sind die Preisentwicklungen für beide Modelle dargestellt.

 

 

Kein Beitritt zur Solidargemeinschaft:

 

Mittelfristplanung des Wasserverbandes Peine für die Abwasserentgelte in der Gemeinde Algermissen

 

 

2019 (€)

2020 (€)

2021(€)

2022 (€)

2023 (€)

Entgelt Niederschlagswasser/m²

0,42

0,42

0,42

0,42

0,42

Abwasserentgelt/m³ in die Kanalisation

4,20

4,20

4,20

4,20

4,20

Grundgebühr/Jahr

120

120

120

120

120

 

 

Beitritt zur Solidargemeinschaft

 

 

2019 (€)

2020 (€)

2021(€)

2022 (€)

2023 (€)

Entgelt Niederschlagswasser/m²

0,42

0,42

0,42

0,36

0,30

Abwasserentgelt/m³ in die Kanalisation

4,10

4,30

4,50

4,50

3,90

Grundgebühr/Jahr

120

120

120

120

120

 

Nach aktuellen Berechnungen des Wasserverbandes konnte der Zielpreis im Jahr 2023 von 4,00 € auf 3,90 € gesenkt werden. Demnach ist die im Beschlussvorschlag genannte Obergrenze von 4,00 € als realistisch zu bewerten.

 

Zumindest für die Jahre 2024 und 2025 sollen die Entgelte dann unverändert bleiben.

 

Bewertung:

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist ein Beitritt zur Solidargemeinschaft nach heutigem Kenntnisstand zu empfehlen. Zwar ist zwischenzeitlich mit etwas höheren Preisen zu rechnen. Perspektivisch wird sich dies jedoch auch unter Einbeziehung der Entgelte für Regenwasser mehr als ausgleichen. Auch eine Risikobewertung führt zum gleichen Ergebnis.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Vertrag Abwasser Solidar Stand 05.10.2018

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vertrag Abwasser Solidar Stand 05102018 (85 KB)    

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