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Beschluss:
Die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Gemeinde Algermissen wird am Sonntag, den 26.05.2019 durchgeführt.
Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Frank-Thomas Schmidt wird zum Gemeindewahlleiter berufen. Der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Bürgerservice, Herr Markus Peisker wird zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.
Begründung:
Die Amtszeit von Herrn Wolfgang Moegerle als Bürgermeister der Gemeinde Algermissen endet am 31.10.2019.
Gem. § 80 Abs. 8 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) muss die Wahl des Nachfolgers / der Nachfolgerin innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Den Wahltermin bestimmt gem. § 45 b Abs. 2 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Rat.
Am 26.05.2019 findet die Europawahl statt. Es wird vorgeschlagen, die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Gemeinde Algermissen am gleichen Tage durchzuführen.
Gem. § 9 Abs. 1 NKWG ist Gemeindewahlleiter regelmäßig der Bürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter sein Allgemeiner Stellvertreter. Der Rat kann gem. § 9 Abs. 3 NKWG abweichend davon andere Beschäftigte der Gemeinde für diese Funktionen berufen.
Es wird vorgeschlagen, als Gemeindewahlleiter Herrn Frank-Thomas Schmidt und als stellvertretenden Gemeindewahlleiter Herrn Markus Peisker zu berufen.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |