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Vorlage - 044/2012  

Betreff: Übertragung von Satzungsrechten
Vertrag zwischen der Gemeinde Algermissen und dem Wasserverband Peine
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
24.09.2012 
6. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Vorbereitung
04.10.2012 
5. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vertragsentwurf

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Gemeinde Algermissen und dem Wasser­verband Peine wird so beschlossen, wie der der Anlage beigefügt ist.

 

Begründung:

Begründung:

Die Gemeinde Algermissen hat ab dem 01.01.2004 die Aufgabe der Abwasserentsorgung auf den Wasserverband Peine (WV) übertragen. Entsprechend des Übertragungsvertrages wurde die gesamte Aufgabe der Abwasserentsorgung ohne Einschränkung auf den Wasser­verband übertragen.

 

Im Rahmen der Aufgabenerledigung der Abwasserentsorgung musste der Wasserverband feststellen, dass bestimmte öffentlich rechtliche Befugnisse nicht auf ihn übertragen worden waren, obwohl diese für die Aufgabenerledigung erforderlich sind. Eine Anfrage bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung Braunschweig ergab, dass diese Befugnisse mangels Regelungslücke bei der Gemeinde verblieben sein sollten. Aus diesem Grund hat der WV diesbezüglich über den Wasserverbandstag und das Umweltministerium gebeten, diese Rechtslage abzuändern, so dass die komplette Aufgabe der Abwasserentsorgung auch vom Wasserverband Peine erledigt werden kann.

 

Mit Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom 13. Mai 2009 wurde diesem Anliegen entsprochen. Im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz wurde die Möglichkeit eingeräumt, nunmehr auch den Wasser- und Bodenverband für die Aufgabe der Abwasserentsorgung, die bei der Mitgliedsgemeinde noch verbliebene öffentlich-rechtliche Satzungshoheit auf den Wasser- und Bodenverband zu übertragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1-5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz). Aus diesem Grund will der WV die in dem Gesetz genannten Möglichkeiten in Anspruch nehmen.

 

Aus diesem Grund hat der WV für die Übertragung der noch für die Abwasserentsorgung bei der Gemeinde verbliebenen Satzungskompetenz einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausge­arbeitet, der als Entwurf beigefügt ist.

 

Die Gemeinde Algermissen hat mit Beschluss vom 14.06.2007 rückwirkend zum 01.01.2004 die Satzung über die Aufhebung von Satzungen der Gemeinde Algermissen beschlossen. Damit wurden folgende Satzungen aufgehoben:

 

1.

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbe­seiti­gung der Gemeinde Algermissen (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) vom 10. Juni 1991 in der Fassung des VI. Nachtrages vom 04.07.2000.

 

2.

Die Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasseran­lage und deren Benutzung (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 21. November 1985 in der Fassung des I. Nachtrag vom 10.06.1991.

 

3.

Die Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Gemeinde Algermissen vom 21.12.1983.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Vertragsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vertragsentwurf (464 KB)    

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