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Vorlage - 073/2014  

Betreff: Stellungnahme zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP)
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
23.10.2014 
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Plan

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Algermissen nimmt zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen (LROP) wie folgt Stellung:

 

1. Die Zuordnung zum mittelzentralen Erreichbarkeitsraum Sarstedt für große Teile der Gemeinde Algermissen wird abgelehnt. Gleichzeitig beantragt die Gemeinde Algermissen in Gänze dem Erreichbarkeitsraum Hildesheim zugeschlagen zu werden.

 

 

2. Die Erarbeitung von Siedlungsentwicklungskonzepten, die mit dem Landkreis Hildesheim abzustimmen sind, wird abgelehnt. Gleichzeitig beantragt die Gemeinde Algermissen, mit Rücksicht auf die gemeindliche Planungshoheit die diesbezüglich geplanten Änderungen ersatzlos zu streichen.

 


Begründung:

 

Zu Punkt 1: Die Zuordnung zu Teilen der Gemeinde Algermissen zum mittelzentralen Erreichbarkeitsraum Sarstedt widerspricht den realen Lebensbeziehungen der Menschen in der Gemeinde Algermissen. Dies gilt umso mehr als die Grenze zwischen den mittelzentralen Erreichbarkeitsräumen Sarstedt und Hildesheim quer durch die Ortschaft Algermissen verläuft. Insbesondere durch die Lage der Gemeinde Algermissen an der S-Bahn-Linie 3 sind die Lebensbeziehungen insbesondere auf die Stadt Hildesheim und die Stadt Hannover ausgerichtet. Die ÖPNV-Verbindung nach Sarstedt lässt hier die Zuordnung zu einem mittelzentralen Erreichbarkeitsraum schwer nachvollziehen. Insofern beantragt die Gemeinde Algermissen in Gänze dem Erreichbarkeitsraum Hildesheim zugeschlagen zu werden.

 

 

Zu Punkt 2: Zu der Frage der Entwicklung von Siedlungsstrukturen soll eine neue Regelung in das Landesraumordnungsprogramm (LROP) eingefügt werden die beinhaltet, dass die Träger der Regionalplanung (Landkreis Hildesheim) zusammen mit den Gemeinden Potenziale und Maßnahmen für eine flächensparenden und nachhaltige Siedlungsentwicklung ermitteln und diese zur Grundlage für einvernehmlich mit den Gemeinden abgestimmte Siedlungsentwicklungskonzepte machen sollen.

 

Dies widerspricht elementar der Planungshoheit der Gemeinde. Aus Sicht der Gemeinde Algermissen wird hier ein Regelungsinstrument neu eingeführt, das lediglich für massiven bürokratischen Aufwand sorgt. Die Gemeinde Algermissen beantragt daher diese Regelung ersatzlos zu streichen. Eine Schaffung von abgestimmten Siedlungsentwicklungskonzepten würde zudem die Flexibilität der Kommunen massiv einschränken. Gemeindliche Planungshoheit lebt auch davon flexibel auf Entwicklungen reagieren zu können.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Plan (1823 KB)    

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