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Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 50/2011 beigefügt, abgewogen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Begründung:
Für das Planverfahren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 27.06.2011 den Aufstellungsbeschluss gefasst, gleichzeitig wurden die frühzeitigen Beteiligungen beschlossen. Diese wurden in der Zeit vom 24.10.2011 bis 24.11.2011 durchgeführt. Die im Rahmen dieses Verfahrensschritts vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage beigefügt, abgewogen werden.
Anlage/n:
Plan B-Plan Nr. 9 „Ostermarsch-West II“
Abwägung d. öffentl. Auslegung zum B-Plan Nr. 9 „Ostermarsch-West II“
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Plan Ostermarsch-West II (432 KB) | |||
2 | öffentlich | Abwägung d. öffentl. Auslegung z. B-Plan (35 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |