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Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen werden, wie in der Vorlage 49/2011 beigefügt, abgewogen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen
Begründung:
Für das Planverfahren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 27.06.2011 den Aufstellungsbeschluss gefasst, gleichzeitig wurden die frühzeitigen Beteiligungen beschlossen. Diese wurden in der Zeit vom 24.10.2011 bis 24.11.2011 durchgeführt. Die im Rahmen dieses Verfahrensschritts vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage beigefügt, abgewogen werden.
Anlage/n:
Planzeichnung 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Abwägung d. öffentl. Auslegung zur 18. Änderung F-Plan
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 18. F -Planänderung Ostermarsch (552 KB) | |||
2 | öffentlich | Abwägung d. öffentl. Auslegung zur 18. F-Planänderung (20 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |