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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Voges erläutert ausführlich die formellen Voraussetzungen für eine Widmung. Nachfragen zur Vorlage bestehen nicht. Herr Sohns verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 084/2015:
Beschlussvorschlag:
Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Dornkamp: Gemarkung Lühnde, Flur 7, Flurstück 118/10, westlich an die vorhandene gewidmete Straße angrenzend und Flur 12, Flurstück 75/1
Mühlenweg: Gemarkung Lühnde, Flur 16, Flurstück 49/3
Weiße Rose: Gemarkung Lühnde, Flur 16, Flurstücke 50/23, 50/41 und 50/8.
Für das Flurstück 50/8 erfolgt die Widmung als Gehweg.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |