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Gemeindeabgaben

Die Erfüllung der Aufgaben der Kommunen wird unter anderem durch die Erhebung von Steuern finanziert. 

In der Gemeinde Algermissen werden folgende Steuern erhoben:

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstückes an. 

Man unterscheidet zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) und dem Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B). 

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, welcher von dem zuständigen Finanzamt festgesetzt wird, und dem Hebesatz der hebeberechtigten Gemeinde. 

Der Hebesatz der Gemeinde Algermissen beträgt für 

die Grundsteuer A 420 v.H.

die Grundsteuer B 420 v.H.

 

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z.B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. 

Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. 

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag, welcher von dem zuständigen Finanzamt festgesetzt wird, und dem Hebesatz der hebeberechtigten Gemeinde. 

Der Hebesatz der Gemeinde Algermissen beträgt 410 v.H.

 

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Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. 

Die Höhe Hundesteuer wird in der Hundesteuersatzung der Kommune festgelegt. 

Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich 

1. für jeden Hund 72,00 ¤

2. für jeden gefährlichen Hund 300,00 ¤ 

Weitere Informationen können der Hundesteuersatzung der Gemeinde Algermissen entnommen werden.

 

Anmeldung zur Hundesteuer (PDF, 6 kB)

Abmeldung zur Hundesteuer (PDF, 51 kB)

Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer (PDF, 46 kB)

Hundesteuersatzung (PDF, 164 kB)

SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 6 kB)

 

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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen. 

Die Steuer wird z.B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist. 

Die einzelnen Tarife zur Vergnügungssteuer sind in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Algermissen geregelt.

 

Vergnügungssteuersatzung (PDF, 292 kB)

SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 6 kB)

 

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Gewerbetreibende benötigen je nach Branche eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
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