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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (bzw. eine Auskunft in Steuersachen des Gemeindesteueramtes) wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. 

Bei Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument vorzulegen (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen). 

Die Bescheinigung wird nach entsprechender Prüfung zugesandt. Eine Gebühr wird nicht erhoben.

Kontakt

Ronja Lindenberg »
Fachbereich 2 - Finanzen
Fachbereichsleiterin
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31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-20
Fax: 05126 9100-91
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