Die Gemeinde Algermissen macht darauf aufmerksam, dass zum 15. August folgende Steuern fällig sind:
Grundsteuer A und B
3. Quartal 2024
Hundesteuer
3. Quartal 2024
Gewerbesteuervorauszahlung
3. Quartal 2024
Die bisher erteilten Steuerbescheide behalten bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.
Die fällig gewesenen Abgaben werden innerhalb einer angemessen Frist von zwei bis drei Wochen nach Fälligkeit gemahnt.
Damit der Zahlungstermin nicht versäumt wird besteht die Möglichkeit, am Einzugsverfahren teilzunehmen. Die Steuern werden im Rahmen eines SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen. Das Formular für die Erteilung eines solchen Mandates finden Sie hier.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |