Die Gemeinde Algermissen macht darauf aufmerksam, dass zum 1. Juli 2024 folgende Steuern fällig sind:
In diesem Jahr wurden die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer erhöht. Jeder Grundstückseigentümer beziehungsweise Hundehalter hat einen neuen Steuerbescheid erhalten. Haben Sie bei Ihrer Hausbank einen Dauerauftrag eingerichtet, passen Sie diesen bitte auf die neu festgesetzte Grundsteuer beziehungsweise Hundesteuer an.
Die fällig gewesenen Abgaben werden innerhalb einer angemessen Frist von zwei bis drei Wochen nach Fälligkeit gemahnt.
Damit der Zahlungstermin nicht versäumt wird, besteht die Möglichkeit, am Einzugsverfahren teilzunehmen. Die Steuern werden im Rahmen eines SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |