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29.04.2024

Zahlungstermin Gemeindesteuern 15.05.2024 und Erhöhung Grundsteuer 2024

Veränderung bei der Grundsteuer in 2024

Der Rat der Gemeinde Algermissen hat in seiner Sitzung Anfang Februar diesen Jahres die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen. Die neuen Hebesätze betragen sowohl für die Grundsteuer A als auch die Grundsteuer B für das Jahr 2024 jeweils 495 v.H.

Die zunehmend steigenden Kosten z.B. für die Gebäudebewirtschaftung, das Personal oder für Handwerkerleistungen sind mit den bisher vorhandenen Einnahmen nicht mehr zu finanzieren gewesen. Zuvor vorgenommene Gebührenerhöhungen reichen nicht aus, um das Defizit im Haushalt der Gemeinde Algermissen auszugleichen. Eine Erhöhung der Hebesätze konnte nicht verhindert werden.

Die neuen Festsetzungen der Grundsteuer können jedoch erst durch Bescheid erfolgen, wenn die Haushaltssatzung für das 2024 rechtskräftig ist. Dieses ist in der Zwischenzeit erfolgt, so dass die neuen Bescheide erstellt wurden und Anfang Mai verschickt werden.

Zum 15.05.2024 sind folgende Steuern in der bisherigen Höhe fällig:

Grundsteuer A und B
2. Quartal 2024

Hundesteuer
2. Quartal 2024

Gewerbesteuervorauszahlung
2. Quartal 2024

Darüber hinaus sind zum 03.06.2024 die wegen der Erhöhung der Hebesätze entstandenen Nachzahlungen für das erste und zweite Quartal für die Grundsteuern A und B fällig.

Zu diesem Termin erfolgt ein weiterer Einzug im Lastschriftverfahren, sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. Ansonsten weisen Sie bitte die Zahlung an. Haben Sie bei Ihrer Hausbank einen Dauerauftrag eingerichtet, passen Sie diesen bitte auf die neu festgesetzte Grundsteuer an.

Die fällig gewesenen Abgaben werden innerhalb einer angemessen Frist von ca. zwei Wochen nach Fälligkeit gemahnt.

Damit der Zahlungstermin nicht versäumt wird, besteht die Möglichkeit, am Einzugsverfahren teilzunehmen. Hier der Link zum Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates .

Öffnungszeiten Rathaus


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