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13.04.2021

Wer entscheidet, ob, wann und wie vor dem Rathaus beflaggt werden soll?

Mit dem QR-Code an den Fahnenmasten erhalten Sie von nun an Antworten.

Die meisten Beflaggungstermine gibt die Niedersächsische Staatskanzlei vor. In dessen Beflaggungskalender stehen regelmäßige Termine, wie beispielsweise der 1. Mai als „Tag der Arbeit“ oder der 3. Oktober als „Tag der deutschen Einheit“.

Des Weiteren gibt es spontane Beflaggungstermine, beispielsweise nach einer nationalen oder internationalen Katastrophe, wenn den Opfern gedacht wird. Diese Beflaggungsanordnungen erhält das Rathaus ebenfalls von der Niedersächsischen Staatskanzlei, oftmals auch über den Landkreis Hildesheim. In den „Ausführungsbestimmung niedersächsisches Wappengesetz“ der Niedersächsischen Staatskanzlei heißt es außerdem unter Punkt 1.2.2 „Bei Anlässen von lokaler Bedeutung kann die Behördenleitung für ihre Dienststelle die Beflaggung anordnen“.

Bei den bekannten regelmäßigen Beflaggungen wissen die Bürgerinnen und Bürger oft bereits, um welchen Anlass es sich handelt. Bei den unbekannteren und den spontanen Beflaggungen steht man auch mal ratlos davor.

Dies soll sich nun ändern: Bereits seit einigen Jahren veröffentlicht die Gemeindeverwaltung auf der Homepage der Gemeinde immer parallel zur gerade aktuellen Beflaggung eine Neuigkeit, in der man sich über den Grund informieren und weitergehende Informationen der Niedersächsischen Staatskanzlei erhalten kann.

Zusätzlich wurden jetzt vor einigen Wochen von der Gemeindeverwaltung QR-Codes auf den Fahnenmasten angebracht. Mithilfe des Smartphones kann man sich diese Informationen nun jederzeit ansehen.

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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