Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in Algermissen wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Bürgerinnen und Bürger Anfang des kommenden Jahres einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde Algermissen. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Sportanlagen, Feuerwehren, Kitas und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.
„Die Grundsteuerreform ist ein zweischneidiges Schwert. Wir müssen eine völlig veraltete Berechnungsweise beheben. Gleichzeitig wird es Gewinner und Verlierer der Reform geben.“
Dr. Marco Trips, Präsident des Nieders. Städte- und Gemeindebundes
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