Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (bzw. eine Auskunft in Steuersachen des Gemeindesteueramtes) wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.
Bei Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument vorzulegen (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen).
Die Bescheinigung wird nach entsprechender Prüfung zugesandt. Eine Gebühr wird nicht erhoben.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |