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Übernahme des Kindertagesstättenentgeltes

An dieser Stelle möchten wir Sie über Fragen informieren, die mit dem Kindertagesstättenentgelt für den Besuch von Kindertagesstätten in der Gemeinde Algermissen  in Zusammenhang stehen.

Grundsätzliche Angaben zum Kindertagesstättenentgelt der Gemeinde Algermissen können Sie der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen entnehmen. Hier finden Sie Angaben zur Zahlungspflicht und zur jeweiligen Entgelthöhe.

Das von den Sorgeberechtigten zu zahlende Kindertagesstättenentgelt kann gemäß §90 SGB VIII in Verbindung mit Nummer 4.1. der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen nur auf Antrag und ab Antragsmonat ganz oder teilweise erlassen werden. Bitte stellen Sie daher Ihren Antrag so früh wie möglich.

Den entsprechenden Antrag können Sie sich rechts downloaden oder persönlich im Familienservicebüro der Gemeinde Algermissen, Zimmer Nr. 3 oder Frau Herrmann, Zimmer 8 abholen. Dem Antrag liegt eine Anlage bei. Diese ist nur beim Besuch einer nichtkommunalen (kirchlichen) Einrichtung von der Leitung der Kindertagesstätte auszufüllen.

Kontakt

Cornelia Algermissen »
Fachbereich 3 - Kinder, Jugend und Familie
Familienservicebüro
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-13
Fax: 05126 9100-91
E-Mail oder Kontaktformular

Öffnungszeiten Rathaus


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