Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
1. Die Gemeinde Algermissen ehrt aus verschiedenen Anlässen Personen und Personengruppen nach diesen Richtlinien.
Geehrt werden Personen und Personengruppen, die ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, Mitglied in einem Verein oder Verband sind, der seinen Sitz in der Gemeinde Algermissen hat oder Mitglied einer Spielgemeinschaft sind der ein Algermissener Verein angehört.
Im Einzelnen gelten die Richtlinien für folgende Ehrungen:
2. Andere als die genannten Ehrungen können vorgenommen werden für Personen und Personengruppen, die auf anderen Gebieten herausragende Leistungen erbracht haben und sich um die Gemeinde Algermissen in besonderem Maße verdient gemacht haben.
1. Die Gemeinde Algermissen kann Personen, die sich um sie in besonderem Maße verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
Die Verleihung und Entziehung des Ehrenbürgerrechts richtet sich nach den Vorschriften der Nds. Gemeindeordnung. Um die besondere Bedeutung des Ehrenbürgerrechts zu wahren, ist ein strenger Maßstab anzulegen.
2. Die Gemeinde Algermissen kann ehemaligen Gemeindebrandmeistern oder Gemeindebrandmeisterinnen auf Vorschlag des Gemeindekommandos der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen die Ehrenbezeichnung Ehrengemeindebrandmeister bzw. Ehrengemeindebrandmeisterin verleihen. Die Sätze 2 und 3 des Abs. 1 gelten entsprechend.
3. Die Gemeinde Algermissen kann ehemaligen Ortsbrandmeisterinnen oder Ortsbrandmeistern auf Vorschlag des Gemeindekommandos der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen die Ehrenbezeichnung Ehrenortsbrandmeister bzw. Ehrenortsbrandmeisterin verleihen. Die Sätze 2 und 3 des Abs. 1 gelten entsprechend.
1. Die Gemeinde Algermissen ehrt Rats- und Ortsratsmitglieder sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für 20jährige Tätigkeit durch Überreichung einer Ehrengabe und einer Ehrenurkunde.
2. Die Gemeinde Algermissen ehrt Rats- und Ortsratsmitglieder sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bei Ausscheiden aus ihren Funktionen durch Überreichung eines Geldgeschenks im Wert max. von 5 € je Jahr der Tätigkeit, max. 150 €. Daneben erhalten die genannten bei Ausscheiden nach mindestens 3 vollen Wahlperioden eine Ehrengabe (wenn noch nicht nach Abs. 1 erhalten) und eine Ehrenurkunde.
Aus Anlass privater Jubiläen werden nachfolgend aufgeführte Ehrengaben gereicht:
1. Ehejubiläen
2. Geburtstage
1. An Sportlerinnen und Sportler werden verliehen
Die Verleihung ist mit der Aushändigung einer entsprechenden Besitzurkunde verbunden. Bei wiederholter Erfüllung der Verleihungsvoraussetzung wird nur eine Urkunde übergeben.
Bei der Ehrung von Mannschaften erhält jedes Mannschaftsmitglied und die Trainerin oder der Trainer die Medaille mit Besitzurkunde.
2. Die Sportmedaille in Gold wird verliehen
3. Die Sportmedaille in Silber wird verliehen für
4. Die Sportmedaille in Bronze wird verliehen für die
Für die Teilnahme an Wettbewerben die nicht unter § 5 fallen (z.B. Feuerwehr, Musik, Tierzucht, etc.) werden im Einzelfall unter Heranziehung der Kriterien des § 5 Ehrungen durch Überreichung eines Präsents im Wert zwischen 10 und 30 € vorgenommen.
Personen, die sich um den Sport, die Kultur oder das „Zusammenleben“ in der Gemeinde Algermissen besonders verdient gemacht haben kann eine Ehrengabe der Gemeinde Algermissen verliehen werden.
Kirchengemeinden, Feuerwehren, Vereine und Verbände, Firmen und Betriebe werden aus Anlass des 25., 50., 75. usw. Jubiläums geehrt. Es wird ein Präsent im Wert von max. 50 € übergeben
Diese Richtlinien treten am 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien der Gemeinde Algermissen für Ehrungen in der Gemeinde Algermissen vom 29.04.1982 außer Kraft.
Algermissen, 13.12.2005
Bürgermeister
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