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25.03.2019

Gemeinde Algermissen stellt Feuerwehrbedarfsplan vor

Öffentliche Veranstaltung am 09.04.2019

Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz sind Gemeinden verpflichtet, den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen und eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Um den notwendigen Umfang der Feuerwehr zu überprüfen und Maßnahmen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr konzeptionell herzuleiten, hat die Gemeinde Algermissen einen Feuerwehrbedarfsplan durch einen externen Sachverständigen erstellen lassen.

Unter Mitwirkung einer Projektgruppe aus Feuerwehr, Politik und Verwaltung ist ein komplexer Plan entstanden, der neben umfangreichen Untersuchungen zur Organisation und Ausstattung der Feuerwehr auch die Strukturen und Gefahrenpotenziale in der Gemeinde Algermissen analysiert. Zudem werden Empfehlungen zur sogenannten Schutzzieldefinition hergeleitet, um das gewollte und zu verantwortende Schutzniveau festlegen zu können. Im SOLL-Konzept wurden bei Bedarf konkrete Maßnahmen-Empfehlungen für die Bereiche Feuerwehrhäuser, Personal und Fahrzeuge entwickelt. Zusammengefasst soll der Feuerwehrbedarfsplan der Verwaltung, der Feuerwehr sowie den politischen Gremien als verständliches Planungsinstrument dienen und zugleich den Rahmenplan für strategische und finanzielle Entscheidungen in den kommenden Jahren darstellen.

Die öffentliche Präsentation des Bedarfsplanes durch das beratende Unternehmen beginnt um 19.00 Uhr im Gasthaus Weiterer, Marktstraße 13, in Algermissen.

 

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