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Rat/Ausschüsse

Die Gemeinde Algermissen ist eine Einheitsgemeinde mit 6 rechtlich unselbstständigen Ortschaften.

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Algermissen wählen im Abstand von 5 Jahren den Rat der Gemeinde Algermissen sowie in den Ortschaften Algermissen, Bledeln, Groß Lobke, Lühnde und Ummeln Ortsräte. Für die kleinste Ortschaft Wätzum ist ein Ortsvorsteher bestellt.