Die Gemeinde Algermissen ist eine Einheitsgemeinde mit 6 rechtlich unselbstständigen Ortschaften.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Algermissen wählen im Abstand von 5 Jahren den Rat der Gemeinde Algermissen sowie in den Ortschaften Algermissen, Bledeln, Groß Lobke, Lühnde und Ummeln Ortsräte. Für die kleinste Ortschaft Wätzum ist ein Ortsvorsteher bestellt.