Mit dem Sonderfonds für Kinder "DabeiSein!" will Niedersachsen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien fördern.
Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, "dabei zu sein" und ein Teil einer Gemeinschaft zu sein; im Verein Sport zu treiben, ein Musikinstrument zu erlernen oder in den Ferien mit auf eine Freizeit fahren zu können. Für einige Kinder ist dies eine Selbstverständlichkeit, aber längst nicht für alle.
Mit dem Sonderfonds "DabeiSein!" fördert die Stiftung Familie in Not aktiv Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder, deren Familien sich diese "Extras" nicht ohne weiteres leisten können – schnell und unbürokratisch, wo staatliche Hilfe nicht greift.
Deshalb werden künftig aus dem Sonderfonds "DabeiSein!" Zuschüsse vor allem gewährt für
Jugend- und Familienfreizeiten
Erholungsmaßnahmen
Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen
Kurse der VHS
Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine
Nachhilfeunterricht
Kita-Fahrten
Fahrtkosten für Oberstufenschüler
Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 100,00 €. Anträge können einmal jährlich über die Servicestellen für allein Erziehende und Familien mit Kindern gestellt werden, deren gewöhnlicher Aufenthalt sich in Niedersachsen befindet. Die Gewährung einer Hilfe ist grundsätzlich für jedes Kind alle zwei Jahre möglich. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Jugendliche. Mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sind auch Institutionen, Beratungsstellen, Schulen oder Kindertagesstätten berechtigt, einen Zuschussantrag zu stellen.
Mittel aus dem Sonderfonds "DabeiSein!" können Personen erhalten, die einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen
oder
deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache, bei allein Stehenden oder Haushaltsvorstand als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Familieneinkommen zu berücksichtigen
Anträge erhalten Sie in ihrem Familienservicebüro im Rathaus der Gemeinde Algermissen. Außerdem stehen die Anträge auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums als Download zur Verfügung.
Folgende Nachweise sind dem Antrag beizufügen :
Wichtig !
Einen Antrag auf Hilfe der Stiftung Familie in Not kann nur von einer Servicestelle entgegen genommen werden. Diese leitet den Antrag an die Stiftung weiter. Die Liste mit den "Servicestellen DabeiSein!" finden Sie unter www.familien-mit-zukunft.de – Aktionslandkarte.
oder
melden Sie sich im Familienservicebüro der Gemeinde Algermissen, Zimmer Nr. 7 (Tel. 05126 – 9100-13).
Übrigens !
Für den Sonderfonds für Kinder "DabeiSein!" wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Wenn Sie für die Unterstützung von Kindern spenden wollen oder Personen kennen, die spenden möchten und dadurch die Arbeit der Stiftung Familie in Not unterstützen wollen, spenden Sie bitte auf das Konto der Norddeutschen Landesbank, Kto.Nr. 151139904, BLZ : 250 500 00.