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11.12.2015

Silvester 2015: Hinweise zum Umgang mit Feuerwerk

 Billigknaller ohne BAMS-Zulassung und Himmelslaternen sind verboten ! 

  

Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, weist die Gemeinde Algermissen darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die das BAM-Zulassungszeichen haben. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist grundsätzlich verboten. Darüber hinaus ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Bitte beachten sie folgende Hinweise:

1. Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001).

2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.

7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

9. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.

10. Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

 

 

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