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Beschlussvorschlag:
Für das Planverfahren sind folgende Beteiligungen durchzuführen:
- | frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
- | frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Der Planentwurf ist der Vorlage 15 / 13 beigefügt.
Begründung:
Für die anstehende Bebauung der Fläche mit Wohnhäusern ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Die städtebauliche Ausgestaltung des Baugebietes soll den künftigen Bauherren möglichst viele Freiheiten lassen um ein Eigenheim zu planen. Um den derzeitigen Anforderungen der Bauinteressenten Rechnung zu tragen, wurde eine zweigeschossige Bauweise ermöglicht. Regulierend wurde jedoch eine max. Firsthöhe von 8 m aufgenommen. Zulässig ist eine Dachneigung von mindestens 25 Grad und eine Dacheindeckung mit Ton- oder Betondachsteinen. Hiervon ausgenommen sind auch begrünte Dächer zulässig.
Für das Regenrückhaltebecken werden mindestens fünf standortheimische Laubbäume und 60 standortheimische Büsche vorgesehen.
Die Straßenbreite beträgt 6 m. Lediglich im nördlichen Übergang an die Straße „Im Mühlenfeld“ erfolgt eine Reduzierung aufgrund der Bestandsbreite auf 5 m.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Wischhofacker II, 4,1-Vorlage, 11.03.2013 (1511 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |