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Informationsvorlage:
Von der über- und außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2019 ist über folgende über- und außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zu berichten:
Ergebnis- und Finanzhaushalt:
Deckungskreis 4156/7156 | Kommunaler Hort Lühnde | 2.650,00 | ÜPL |
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.02.2019 beschlossen, dass unter anderem im kommunalen Hort Lühnde eine weitere Gruppe eingerichtet werden soll Beschlussvorlage 1/2019). Grund hierfür ist der gestiegene Betreuungsbedarf.
Die vorhandene Ausstattung reicht nicht aus, um eine adäquate Betreuung der Kinder zu gewährleisten, so dass insbesondere Möblierung, Küchenausstattung sowie Spielzeug zu erwerben sind. Die Kosten betragen 2.650,00 €.
Zur Umsetzung des Beschlusses sind die Neuanschaffungen unumgänglich. Mittel in ausreichender Höhe sind in dem Deckungskreis nicht vorhanden. |
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |