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Beschluss:
Begründung:
Mit der Aufstellung des ersten Aktionsplanes und der Verleihung des Siegels im Jahr 2016 hat die Gemeinde Algermissen die strukturelle Verankerung der Kinderrechte sowie deren Umsetzung vor Ort beschlossen. Das Siegel wird vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ vergeben und geht auf eine Initiative von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk zurück. Es basiert auf den Standards der internationalen Child Friendly Cities Initiative (CFCI), die sich unter anderem auf die UN-Kinderrechtskonventionen beziehen.
Durch 14 Maßnahmen im ersten Aktionsplan konnten wichtige Themen der Kinderrechte aufgegriffen und mit Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie Kooperationspartnern praktisch und konzeptionell bearbeitet werden. Durch die Verleihung des Siegels und die Umsetzung der Maßnahmen konnten die kinder-, jugend- und familienfreundlichen Aktivitäten und Strukturen in der Gemeinde Algermissen sichtbarer gemacht, ausgebaut und von handelnden Personen unabhängig abgesichert werden. Der erste Aktionsplan hatte das Ziel, die Kinderrechte vor Ort strukturell und inhaltlich zu stärken sowie das Siegel für das Gemeindemarketing zu nutzen.
Mit dem zweiten Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune sollen diese Ziele verstetigt und nicht abgeschlossene Maßnahmen des ersten Aktionsplanes weiterentwickelt werden. Neue Themen, die bisher weniger im Fokus standen, werden neu im Aktionsplan aufgenommen. Gleichzeitig ist es wichtig, Maßnahmen fortzuführen, die aus dem ersten Aktionsplan heraus eine gute Wirkung erzielt haben. Nach dem erfolgreichen Abschluss des zweiten Aktionsplanes ist es möglich, dass die Gemeinde Algermissen das Siegel Kinderfreundliche Kommune dauerhaft tragen kann.
Bei der Erarbeitung der Maßnahmen des zweiten Aktionsplanes wurde versucht, alle Rückmeldungen zu berücksichtigen und zu bewerten, die bei einer Zukunftswerkstatt in Algermissen im November 2018, durch Empfehlungen der Sachverständigen und des Vereins, durch die Ideen der begleitenden Steuerungsgruppe sowie im Rahmen einer Schulung zu Kinderrechten im Verwaltungshandeln von Mitarbeitenden des Rathauses im Frühjahr 2019 gegeben wurden.
Anlage/n:
2.Aktionsplan Algermissen Kinderfreundliche Kommune
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 2. Aktionsplan Algermissen Kinderfreundliche Kommune (666 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |