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Beschluss:
Die Betriebsführungsverträge für die Kindertagesstätten St. Martin und St. Andreas mit dem Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt sowie für die Kindertagesstätte St. Matthäus mit der Kirchengemeinde St. Cäcilia werden unbefristet verlängert.
In den Verträgen werden Kündigungsmöglichkeiten analog zum Vertrag mit dem Landkreis Hildesheim die Kindertagesbetreuung betreffend vereinbart.
Der Vertrag mit der Kirchengemeinde St. Cäcilia wird um eine Krippengruppe erweitert.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den kirchlichen Trägern die Verträge auszuformulieren und abzuschließen.
Begründung:
Der Vertrag über die Aufgabe Kindertagesbetreuung mit dem Landkreis Hildesheim wurde inzwischen unterzeichnet. Er ist unbefristet.
Die Verträge mit den kirchlichen Trägern sind bis zum 31.07.2019 befristet. Sie sollten nunmehr auch entfristet werden. Eine Kündigungsmöglichkeit sollte genauso wie im Vertrag mit dem Landkreis Hildesheim vorgesehen werden.
Außerdem ist der Betrieb der zusätzlichen Krippengruppe in der Kindertagesstätte St. Matthäus vertraglich abzusichern.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |