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Informationsvorlage:
Von den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2017 sind über folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten:
Ergebnishaushalt:
1110600.4071000 | Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub | 21.770,31 € | ÜPL |
Gemäß § 123 Absatz 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden. Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Absatz 1 KomHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. Urlaub, welcher nicht in Anspruch genommen wurde.
Die Rückstellung per 31.12.2016 betrug 59.910,56 €
Die Rückstellung ist um einen Betrag in Höhe von 34.870,31 € auf dann 94.780,87 € zu erhöhen. Der Ansatz 2017 für die Erhöhung der Rückstellung von 13.100,00 € wird um 21.770,31 € überschritten. | |||
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1110600.4072000 | Zuführung zur Rückstellung für geleistete Überstunden | 15.529,53 € | ÜPL |
Gemäß § 123 Absatz 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden. Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Absatz 1 KomHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. geleistete Überstunden.
Die Rückstellung per 31.12.2016 betrug 42.785,70 €
Die Rückstellung ist um einen Betrag in Höhe von 24.829,53 € auf dann 67.615,23 € zu erhöhen. Der Ansatz 2017 für die Erhöhung der Rückstellung von 9.300 € wird um 15.529,53 € überschritten. | |||
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4240000.5131000 | Eigene Sportstätten, Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachvermögen | 1,00 € | APL |
Die Wander- und Schutzhütte im Freizeitpark an der Alpe musste in 2017 aufgrund eines Brandschadens abgerissen werden. Das Objekt wurde in der Anlagenbuchhaltung mit einem Wert in Höhe von 1,00 € ausgewiesen. Da sich das Objekt nicht mehr im Vermögensbestand der Gemeinde Algermissen befindet, war dieser Wert auszubuchen. Ein Ansatz war nicht planbar. | |||
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Deckungskreis 4051 | Abschreibungen auf immaterielles und Sachvermögen | 27.830,43 € | ÜPL |
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist der Ressourcenverbrauch der Anlagegüter (Abschreibungen) zu buchen. Die Abschreibungen betragen 651.330,43 €. Hierdurch wird der Ansatz von 623.500 € um 27.830,43 € überschritten.
Diese Überschreitung ist insbesondere auf die Aktivierung verschiedener Baumaßnahmen (Vorplatz Grundschule Lühnde, Anbau Krippe Lühnde, Parkplatz Rathaus/Jahnstraße) zurückzuführen. Ferner wurde Mobiliar für das Rathaus und das Trauzimmer zum Ende des Jahres 2016 erworben. Zum Zeitpunkt der Planung konnten die Abschreibungen nicht genau beziffert werden.
Die Summe der Überschreitung ist überplanmäßig bereit zu stellen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG werden Abschreibungen, die den Haushaltsansatz überschreiten, durch den Hauptverwaltungsbeamten ermittelt und in die Erstellung des Jahresabschlusses einbezogen. |
Finanzhaushalt:
1110901.7873000 | Allgemeines Grundvermögen, Grund und Boden mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen (Erwerb Kleingarten) | 2.210,21 € | APL |
In 2017 wurde ein Kleingartengrundstück erworben. Die Kosten des Vertrages betragen 2.210,21 € und sind laut Kaufvertrag durch die Gemeinde Algermissen zu begleichen. Die Zahlung erfolgte von dem Produkt 551000 (Öffentliches Grün) und war auf das Produkt Allgemeines Grundvermögen(1110901) umzubuchen. Auf diesem Konto war kein Ansatz vorhanden. Demgegenüber stehen Einsparungen bei dem ursprünglichen Produktkonto. | |||
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3660000.7871000 | Einrichtungen der Jugendarbeit, Anlagen im Bau (Wander- und Schutzhütte Freizeitpark) | 9.479,95 € | APL |
Die Wander- und Schutzhütte im Freizeitpark an der Alpe musste aufgrund eines Brandschadens abgerissen werden. Das Objekt wurde in der Anlagenbuchhaltung mit einem Wert in Höhe von 1,00 € ausgewiesen. Die Kosten für den Abriss betragen insgesamt 9.479,95 €. Im Nachgang wurde festgestellt, dass eine neue Wander- und Schutzhütte auf dem Gelände errichtet werden muss (u.a. Sitzung des OR Algermissen am 21.09.2017). Im Haushaltsplan 2019 ist ein Ansatz für die Neugestaltung des Freizeitparkes enthalten. Dieser Ansatz enthält auch die Kosten für die Errichtung einer neuen Wander- und Schutzhütte. Da beabsichtigt ist, eine neue Wander- und Schutzhütte zu errichten, sind die Kosten als Baukosten zu bewerten. Da zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes kein Ansatz vorhanden war, waren die Mittel für die Kosten des Abrisses außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Bei dem Brandschaden handelt es sich um einen Versicherungsschaden. Von der Versicherung wurde ein Betrag in Höhe von 29.000,00 € an die Gemeinde Algermissen gezahlt und dient zur Deckung der Abriss- bzw. Schadenersatzkosten. |
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |