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Beschluss:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Vorm Schlage“, OT Algermissen mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 19.06.18) ist der Vorlage 044/2018-1 beigefügt.
Begründung:
Die Eigentümer der Grundstücke beabsichtigen eine Verwertung Ihrer Flächen zum Zwecke der Wohnbebauung. Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung, dass die Flächen einer Nachnutzung zur Verfügung stehen. In den bisherigen Beratungen wurde aufgrund fehlenden öffentlichen Parkraums nach Alternativen gesucht.
In einem persönlichen Gespräch am 18.06.2018 wurde ein Entwurf mit zwei Gebäuden mit je fünf Wohneinheiten, die jeweils einen eigenen Eingang besitzen, vorgestellt.
Im Vergleich zu dem vorliegenden Entwurf (Anlage zur Vorlage 044/2018, Stand: 17.04.2018) wurde im aktuellen B-Plan Entwurf die Festsetzung „ED“ entfernt und durch die übliche Festsetzung „o“ (offene Bauweise mit Gebäuden bis 50 m Länge) ersetzt.
Um der Notwendigkeit von genügend Parkraum nach zu kommen und gleichzeitig die Interessen den Eigentümer bei beschränkter Grundstücksgröße zu beachten wurde in Absprache mit dem Investor in einer örtlichen Bauvorschrift unter § 2 festgelegt, dass je Wohneinheit abweichend von der gesetzlichen Regelung (1,25 Stellplätze je Wohnung) 1,5 Stellplätze (gerundet auf ganze Zahlen) anzulegen sind. Unter der Zusage, dass die Hausgrundstücke getrennt werden, sind je Mehrfamilienhaus nun acht Stellplätze anzulegen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf B-Plan Vorm Schlage, 19.06.2018 (2417 KB) |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |