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Beschlussvorschlag:
Nach wesentlicher Änderung der Planunterlagen ist gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2012 die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 06.02. bis 06.03.2012 statt. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass eine betroffene Anliegerin nicht bereit ist, sich den Anforderungen entsprechend an dem Ausbau des Weges neben der Fabrikstraße im Rahmen eines Erschließungsvertrages zu beteiligen. Bei den nun überarbeiteten Unterlagen wurde dieser Straßenabschnitt aus dem Planbereich herausgenommen. Die ebenfalls vom Ausbau des Weges betroffenen weiteren Grundstücksflächen werden nunmehr privat erschlossen. Gleichzeitig wird für die Fläche der Eigentümerin eine Grünfläche festgesetzt. Dies entspricht der derzeitigen Nutzungsmöglichkeit. Im Umweltbericht wurde eine Überarbeitung der Eingriffsbilanz vorgenommen, gleichzeitig wurde die bisher vorgesehene externe Ausgleichsfläche geringfügig erweitert. Dies ermöglicht nun die Grund- und Geschossflächenzahl jeweils auf 0,3 zu erhöhen.
Anlage/n:
Plan erneute Auslegung B-Plan Nr. 9 „Ostermarsch-West II“
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage Vorlage erneute 3,2, 13.07.2012 (1963 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |