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Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), des § 84 Nieders. Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Der Begründung mit Umweltbeitrag wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB zugestimmt.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 062/2017 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Für die Änderung des Bebauungsplanes hat der Verwaltungsausschuss am 19.06.2017 den Aufstellungsbeschluss gefasst. In der gleichen Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Beteiligung fand in der Zeit vom 17.07.2017 bis 17.08.2017 statt.
Das Ergebnis kann, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen werden.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung 1. Änderung Ostermarsch-West II,, 07.09.2017 (43 KB) | |||
2 | öffentlich | B-Plan Ostermarsch-West II, 07.09.2017 (1926 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |