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Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis der unvermuteten Kassenprüfung vom 23.06.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Landkreis Hildesheim, Rechnungsprüfungsamt, hat die gemäß § 42 Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung entsprechend der Bestimmung des § 155 Abs. 1 Ziffer 4 i. V. m. § 153 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vorgenommen. Es ergaben sich keine Prüfungsbemerkungen.
Schlussbemerkung:
Das Ergebnis der unvermuteten örtlichen Kassenprüfung ist am 08.06.2017 im Rahmen einer Abschlussbesprechung erörtert worden, an der teilgenommen haben:
von der Gemeinde Algermissen:
Frau Marciniak
vom Rechnungsprüfungsamt:
Herr Onkes
Wie die Berichtsausführungen zeigen, hat die Prüfung keinen Anlass zu grundsätzlichen Beanstandungen gegeben.
Das Kassen- bzw. Buchhaltungswesen der Gemeinde Algermissen ist nach den Vorschriften über die Kassenführung gemäß § 126 NKomVG zuverlässig eingerichtet.
Die Bestimmungen der KomHKVO sowie die örtlichen Vorschriften sind eingehalten.
Die Kassensicherheit ist gewährleistet.
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