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Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Am See“ wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 026/2017 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Am See“ gefasst. Die gleichzeitig beschlossenen Beteiligungen der Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 02.01.2017 bis 02.02.2017 durchgeführt.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen werden.
Eine weitere Änderung des Bebauungsplanes ist sehr wahrscheinlich. Derzeitig wird die Ausführungsplanung für das Baugebiet, das 2018 erschlossen werden soll, erarbeitet. Mit der Vorlage der Unterlagen wird wahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte 2017 eine nochmalige Änderung erforderlich.
Anlage/n:
Bebauungsplan Algermissen Nr. 30 „Am See“, 1. Änderung
Abwägung Bebauungsplan Algermissen Nr. 30 „Am See“, 1. Änderung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung B-Plan Nr. 30 Am See, 1. Änderung, 23.02.2017 (56 KB) | |||
2 | öffentlich | B-Plan Nr. 30 Am See, 1.Änderung, S-Beschluss, 03.02.2017 (884 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |