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Informationsvorlage:
Von den über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2016 sind folgende über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen zu berichten:
Ergebnis- und Finanzhaushalt:
Deckungskreis 4156/7456 | Kommunaler Hort Lühnde, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände | 950,86 € | ÜPL |
Die Stühle im Kommunalen Hort Lühnde waren abgängig, so dass eine Ersatzbeschaffung unumgänglich war. Die Kosten je Stuhl liegen unter dem Wert von 150,00 € ohne Umsatzsteuer. Haushaltsmittel für den Erwerb wurden bei dem Produktkonto 3650009.0750000 (Sammelposten ab 150,00 € bis 1.000,00 € ohne Umsatzsteuer) bereitgestellt. Da die Anschaffungskosten geringer sind, sind in dem Deckungskreis keine ausreichenden Mittel vorhanden. | |||
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3650010.4222000 | KiTa Sonnenschein, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände | 1.000,00 € | ÜPL |
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2016 die Einrichtung einer Kleingruppe im Hort der KiTa Sonnenschein beschlossen (Vorlage 34/16) Für die Einrichtung dieser Gruppe ist es erforderlich Ausstattungsgegenstände anzuschaffen. Die vorhandenen Mittel sind bis zum Jahresende für den laufenden Betrieb der Einrichtung erforderlich, so dass die Anschaffung hiervon nicht möglich ist. Aufgrund des Beschlusses wurden bereits Aufträge vergeben, so dass vertragliche Verpflichtungen bestehen. | |||
Finanzhaushalt:
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3650002.7871000 | Kommunale Kita Querks, Anlagen im Bau für Hochbau | 27.000 € | ÜPL |
Mit Beschluss vom 15.02.2016 des VA (Vorlage 8/2016) wurde die Erweiterung der Krippe in Lühnde beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 62.000,00 € zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Maßnahme entstehen laut Kostenschätzung Baukosten in Höhe von 27.000,00 €. | |||
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5410000.7821000 | Grund und Boden des Infrastrukturvermögens | 1.224,75 € | APL |
Eine Teilfläche der Straße Dornkamp (Gemarkung Lühnde Flur 12 Flurstück 75/1) ist eine Verkehrsfläche, die die Nutzung als Gemeindestraße hat. Die Fläche war an die Gemeinde Algermissen zu übertragen. Laut Vertrag trägt die Gemeinde Algermissen die Kosten. | |||
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |