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Beschlussvorschlag: Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Dornkamp: Gemarkung Lühnde, Flur 7, Flurstück 118/10, westlich an die vorhandene gewidmete Straße angrenzend und Flur 12, Flurstück 75/1
Mühlenweg: Gemarkung Lühnde, Flur 16, Flurstück 49/3
Weiße Rose: Gemarkung Lühnde, Flur 16, Flurstücke 50/23, 50/41 und 50/8.
Für das Flurstück 50/8 erfolgt die Widmung als Gehweg.
Begründung:
Die Widmung im Dornkamp, Flur 12, Flurstück 75/1, erfolgt als Abschluss der Übertragung von Feldwegen.
Die Widmung der Grundstücke ist gem. der Vorschriften des Nds. Straßengesetzes erforderlich, da erst dadurch die öffentliche Einrichtung „Straße“ entsteht.
Durch die Widmung, deren Umfang sich aus den dieser Vorlage beigefügten Lageplänen ergibt, wird das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Algermissen entsprechend geändert.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lageplan Dornkamp (653 KB) | |||
2 | öffentlich | Lageplan Weiße Rose Mühlenweg (835 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |