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Beschlussvorschlag:
Die der Beschlussvorlage 83/2014 beigefügte Hundesteuersatzung der Gemeinde Algermissen wird zum 01.01.2015 erlassen.
Begründung:
Aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Algermissen neu beschlossen und die Steuersätze von 60,00 € auf 72,00 € angepasst.
Eine Umfrage bei allen Kommunen im Landkreis Hildesheim, einschließlich der Stadt Hildesheim, hat ergeben, dass die durchschnittliche Hundesteuer pro Hund rund 86,00 € beträgt. Trotz einer geplanten Erhöhung von 12,00 € liegt die Hundesteuer deutlich unterhalb des Durchschnittes im Landkreis Hildesheim.
Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 14.06.2007 außer Kraft.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf Hundesteuersatzung ab 01.01.2015 (28 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |