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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Hacker erläutert die Beschlussvorlage 045/2019. Ohne Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO sind Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von über 150.000,00 € ohne Umsatzsteuer.
Folgekostenberechnungen für unerhebliche Investitionsmaßnahmen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO werden ausschließlich für Maßnahmen durchgeführt, deren Gesamtinvestitionsbedarf mehr als 25.000,00 € und weniger als 150.000,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |