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Wortprotokoll |
Herr Sohns berichtet über eine nicht schöne Rederei und einige Anfeindungen ihm gegenüber. Er möchte in diesem Rahmen klarstellen, dass der Ortsrat weder eingebunden noch informiert ist. Herr Voges teilt hierzu mit, dass eine Beteiligung des Ortsrates im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu erfolgen hat. Üblicherweise wird ein solches Verfahren erst begonnen, wenn auch eine eigentumsrechtliche Sicherheit besteht.
Herr Sohns kritisiert die Größe des Baugebietes.
Auf Nachfrage teilt Herr Voges mit, dass eine Bebauung der Baugrundstücke üblicherweise in einem Zeitraum von drei Jahren ab Erwerb per Kaufvertrag geregelt wird.
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