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Auszug - Allgemeine Grundsätze zum Umgang mit Bäumen im Gemeindegebiet auf öffentlichem Grund  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:41 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
024/2018 Allgemeine Grundsätze zum Umgang mit Bäumen im Gemeindegebiet auf öffentlichem Grund
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Moegerle betont zunächst, dass es sich nur um eine Regelung für Bäume auf öffentlichem Grund handelt. Es ist weiterhin nicht beabsichtigt, auch Bäume auf den Privatgrundstücken einzubeziehen. Bei den vorgeschlagenen Regelungen handelt es sich um die derzeitige Praxis in der Gemeindeverwaltung. Falls kein Beschluss erfolgt, wird lediglich festgestellt, dass die Politik auf eine eigene Regelungsmöglichkeit verzichtet. Im Rahmen der Beteiligung der Ortsräte wurde die Vorlage in den Ortsräten Bledeln und Groß Lobke abgelehnt. In den anderen Ortsräten wurde mit der Maßgabe, die Ortsräte zu beteiligen, zugestimmt.

 

Aus Sicht von Herrn Weiß ist auch eine Baumschutzsatzung sinnvoll, er ist jedoch mit der vorgelegten Vorlage ebenfalls erst einmal zufrieden.

 

Herr Preissner verweist auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom 03.05.2018 zum Erlass einer Baumschutzsatzung. Die vorgeschlagene Regelung entspricht nur zu einem Teil dem Antrag. Insbesondere aufgrund der Baumfällungen auf dem Privatgrundstück in der Heerstraße sollte jedoch überlegt werden, auch Bäume auf Privatgrundstücken zu regeln. Herr Gerhardy teilt die Bedenken zum Vorgehen in der Heerstraße. Aus seiner Sicht ist es grundsätzlich gut, dass sich die Gemeinde mit dem Problem befasst hat. Er verweist jedoch auch auf einen Beschluss des Ortsrates aus dem Jahr 2008, wo darauf hingewiesen wurde, dass abgängige Bäume auch zu ersetzen sind. Ein Teil des Unmutes entsteht jedoch, da für die öffentlichen Flächen der Gemeinde das Niedersächsische Nachbarschaftsgesetz keine Anwendung findet.

 

Herr Weiß weist darauf hin, dass aus seiner Sicht eine Stellungnahme des Ortsrates überflüssig ist, er werde jedoch trotzdem zustimmen.

 

Aus Sicht von Herrn Herbst ist es durchaus legitim, Rahmenbedingungen durch die Gemeinde zu schaffen.

 

Herr Moegerle weist darauf hin, dass grundsätzlich der Ortsrat dafür zuständig ist. Die Zuständigkeit hat aber ihre Grenzen bei den fehlenden Finanzmitteln und beim grundlegenden Interesse der Gemeinde. Es ist Ziel für die Gemeinde eine gleiche Regelung in allen Ortschaften der Gemeinde zu treffen. Gleichwohl ist ein Ortsratsbeschluss vor Entfernung von Bäumen durchaus sinnvoll. Bürgermeister Moegerle verweist ebenfalls auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Hier wird betont, dass die Zuständigkeit des Ortsrates lediglich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten liegt.

 

Bürgermeister Moegerle weist ebenfalls darauf hin, dass die Pflege- und Kronenschnittmaßnahmen in der Lindenallee vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurde. Die Maßnahme wurde inzwischen umgesetzt.

 

Aus seiner Sicht kann natürlich der Ortsrat im Rahmen seiner Möglichkeiten / Finanzen auch – anders als die vorgelegten Grundsätze – entscheiden.

 

Herr Dierks erläutert den Beschluss des Ortsrates Bledeln zum Entfernen der Bäume in der Lindenallee. Aus seiner Sicht befindet sich die Natur in Mitteleuropa auf einem schlechten Weg. Es sollte daher auch etwas getan werden.

 

Frau Bokelmann verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 024/2018:

 


Beschluss:

Die in der Anlage beigefügten Grundsätze, wie in der Gemeinde Algermissen mit Bäumen auf öffentlichem Grund umgegangen wird, werden beschlossen.

 

Vor Entscheidung durch die Gemeindeverwaltung wird eine Stellungnahme durch den entsprechenden Ortsrat eingeholt.

 


Abstimmungsergebnis: 5 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen.

 


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