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27.03.2024

Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt am 1. April 

Mit dem Einzug des Frühlings beginnt auch die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, eine sensible Phase für die heimische Tierwelt. Die Gemeinde Algermissen appelliert an Hundebesitzer, während dieser Zeit besondere Vorsicht walten zu lassen und die gesetzlich vorgeschriebene Leinenpflicht im Wald und in der freien Landschaft einzuhalten, um wildlebende Tiere zu schützen.

Während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit bringen viele Tierarten ihre Jungen zur Welt oder setzen diese in die freie Natur. Die Tiere sind in dieser Zeit besonders empfindlich gegenüber Störungen. Daher ist die Einhaltung des Leinenzwangs von entscheidender Bedeutung, um die heimische Fauna zu schützen und eine ungestörte Aufzucht der Jungtiere zu ermöglichen.

Vom Leinenzwang sind lediglich Hunde ausgenommen, die zur befugten Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde, von der Polizei oder dem Zoll als Diensthunde oder als ausgebildete Blindenführhunde verwendet werden.

Die Leinenpflicht endet erst am 15. Juli. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Kontakt

Leon Gleditzsch »
Fachbereich 1 - Bürger- und Verwaltungsservice
- Sicherheit und Ordnung / Brand- und Katastrophenschutz -
Marktstraße 7
31191 Algermissen
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Fax: 05126 9100-91
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