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12.12.2023

Ein Multicar M31C für den Bauhof Algermissen

Das lange Warten hat ein Ende! Am 30.11.2023 war es endlich soweit. Der erste Schnee war bereits gefallen und das neue Multicar konnte gleich seine Fähigkeiten im Einsatz zeigen.

Nach langer Sondierung des Marktes, Vorführung, Probenutzung und Überprüfung von Referenzen wurde im Mai 2023 beschlossen, einen neuen Geräteträger-Lkw zu beschaffen. Die Ausschreibung ergab:  es wird ein Multicar M31C. Die Firma Hako GmbH aus Sehnde erhielt den Zuschlag.

Das Multicar M31C wurde mit verschiedenen Anbauteilen beschafft, wie z.B. einem Vario-Räumschild, einem Flachsilostreuaufbau, einem Abrollkipper, zwei Behälter für leichte Volumenschüttgüter und einer Pritsche. Bereits im nächsten Jahr soll das Multicar M31C um ein Tanksystem und einen Gießarm erweitert werden.

Da nicht alle Straßen durch den Bauhof freigehalten werden, ist es wichtig zu wissen, was in welchen Bereichen bei Schnee und Eis zu tun ist: „Der Winterdienst wird von der Gemeinde Algermissen weiterhin nur eingeschränkt durchgeführt. Dies bedeutet, dass auf Grund der enormen Länge der Gemeindestraßen von 37,6 km nur gefährliche und verkehrsbedeutende Bereiche von den Mitarbeitenden der Gemeinde Algermissen geräumt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeitenden des Bauhofes zwar schon mit ihrer Arbeit beginnen, wenn die meisten von uns noch schlafen, trotzdem können sie aber nicht überall gleichzeitig sein. Bei Schnee und Eis liegt es vor allem auch im Interesse der Anlieger, den Winterdienst vorschriftsmäßig durchzuführen. Die Haftung für eventuelle Unfälle und sonstige Schadensfälle liegt bei den jeweiligen Anliegern bzw. Grundstückseigentümern.

Wenn es schneit, sind nach den in der Gemeinde Algermissen geltenden Vorschriften Gehwege einschließlich kombinierter Geh- und Radwege

  • mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz,
  • die übrigen mindestens 1,50 m breit von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen.

Ist über Nacht Schnee gefallen, müssen Sie die Schneeräumung bis spätestens 07.00 Uhr durchführen. In der Zeit von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr ist die Schneeräumung nach jedem Schneefall unverzüglich und während länger anhaltender Schneefälle in angemessenen Zeitabständen durchzuführen. Dieses gilt sinngemäß auch in verkehrsberuhigten Bereichen und für Seitenstreifen an Straßen, an denen Gehwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege nicht vorhanden sind.

Halten Sie bitte auch die Gosseneinläufe schnee- und eisfrei, damit Tauwasser schnell ablaufen kann.

Bitte lagern Sie die geräumten Schnee- und Eismassen so, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert wird. Das Ablagern von Schnee und Eis auf Bushaltestellen, Durchgängen oder Fußgängerüberwegen, Hydranten und Kanalschächten ist ebenso wie das Zurückschaufeln von Schnee und Eis auf die Fahrbahn verboten.

Als Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf den Dächern liegende Schneemassen, die eine Gefahr für Personen oder Sachen im öffentlichen Verkehrsraum bilden, zu entfernen.

Zur Überwachung der vorstehenden Pflichten wird die Gemeinde regelmäßig Kontrollen durchführen. Art und Umfang der Kontrollen werden der Witterung entsprechend vorgenommen.

Die vollständige Straßenreinigungsverordnung und die dazugehörige Straßenreinigungssatzung finden Sie auch unter www.algermissen.de.“

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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